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Statutes on the cancellation of the change ban on development plan no. 107 Winzerstraße/ Am Bornberge


Die vom Stadtrat am 14.12.2022 beschlossene (SR 68/22-19/24) und am 01.01.2023 im
Amtsblatt bekannt gemachte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 107 „Winzerstraße/ Am Bornberge“ wird aufgehoben. Eine nachhaltige
Veränderung der städtebaulichen Struktur durch Nachverdichtung in zweiter Reihe ist im
Plangebiet vorerst nicht mehr zu erwarten. Aus diesem Grund soll die Veränderungssperre
und die damit verbundenen Einschränkungen im Plangebiet aufgehoben werden. Der
Bebauungsplan Nr. 107 wird nicht aufgehoben, da dessen Planungsziel weiterhin besteht.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes richtet sich nach Bekanntmachung der Aufhebung wieder nach den
geltenden planungsrechtlichen Vorschriften (§§ 30, 34 BauGB).

Resolution:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Satzung über die
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 „Winzerstraße/
Am Bornberge“ entsprechend Anlage 1 und 2 (§17 Abs. 4 BauGB) aufzuheben.



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Consultation sequence:

    SR 07/24-19/24
  • 07.02.2024 - SR - Entscheidung

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