Vereinsförderung

Verein 1
Verein 2
Verein 3

Vereinsförderung

Fördermittelanträge können bei den zuständigen Ämtern beantragt werden: 
Hier eine kurze Zusammenfassung zum Thema Fördermittelanträge:

  • Anträge auf Zuwendungen sind generell bis zum 30. November des vorangehenden Jahres der beantragten Förderung zu stellen.
  • Die jährliche Grundförderung wird 2023 von 300,00 € auf 350,00 € erhöht. Voraussetzung dafür ist, dass keine weitere Förderung erfolgt. Bitte reichen Sie zur Beantragung den aktuellen Vereinsregisterauszug und die Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie ihre Bankverbindung ein. Eine Nachweisführung in Form eines Verwendungsnachweises ist dafür nicht notwendig.
  • Für alle anderen Zuwendungen über die Grundförderung hinaus ist der Antragsvordruck einzureichen. Nach wie vor gilt, dass diese in Form eines Verwendungsnachweises in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres nachzuweisen sind.
  • Zuwendungen zur Projektförderung dürfen auch für längerfristige Vorhaben bewilligt werden.

 

Partnerschaft für Demokratie

 

Die Projekte dienen dazu, Demokratie in der Gesellschaft zu stärken, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen. Im Mittelpunkt stehen Kinder und Jugendliche und alle Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Städte und Gemeinden.

Gefördert werden können u.a.: Bildungs-, Wissens,- Kreativ- oder Medienprojekte; Musikworkshops oder Kulturveranstaltungen; (Re)aktivierungsprojekte zur Stärkung des Vereinslebens und/oder zur Wertschätzung des Ehrenamtes in Vereinen und Initiativen, Feste zur Gewinnung von neuen Vereinsmitgliedern; Freizeit-, Begegnungs- und Austauschtreffen von Jugendvereinen, interkulturelle Aufklärungs-, Begegnungsprojekte aber auch Beteiligungsprojekte für Kinder im Kita- und Hortbereich.

Der Antragsteller muss ein gemeinnütziger Verein sein.

>> Hier geht es zum Webauftritt