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Maßnahmen des ZAOE gegen die Verbreitung von COVID-19

Donnerstag, den 16.04.2020

Seit dem 20. März 2020 greifen folgende Maßnahmen des ZAOE gegen die Verbreitung von COVID-19:

Schließung der Geschäftsstelle für Besucherverkehr
Die Geschäftsstelle in Radebeul ist für den Besucherverkehr geschlossen. Alle MitarbeiterInnen stehen den Kunden weiterhin für die Beantwortung von Fragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Zum Schutz der MitarbeiterInnen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus hat der ZAOE ebenfalls unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Um Kontakte untereinander zu minimieren, wurden u. a. für Teile der Belegschaft Heimarbeitsplätze (Homeoffice) eingerichtet. In der Geschäftsstelle gelten die allgemeinen Abstandsregeln. So kann der Geschäftsbetrieb abgesichert werden.

Schließung aller Wertstoffhöfe
Der ZAOE schließt alle Wertstoffhöfe (einschließlich der, die sich auf dem Gelände der Umladestationen in Gröbern, Groptitz, Kleincotta und Freital befindlichen) für Kleinanlieferer und Gewerbetreibende.

Die mobile Schadstoffsammlung wird eingestellt
Die mobile Schadstoffsammlung mit dem Schadstoffmobil ist vorerst ausgesetzt. Der ZAOE bittet die Bürger, keinerlei schadstoffhaltige Abfälle bis zur Wiederaufnahme der Schadstoffsammlung auf den im Abfallkalender benannten Annahmeplatz abzulegen.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Die Schließung der Wertstoffhöfe und der Geschäftsstelle gilt voraussichtlich bis 20. April. Diese Information wurde über verschiedene Medien den Bürgern zur Kenntnis gegeben. Der Zeitraum der Schließung orientiert sich dabei an der vom Freistaat Sachsen in Kraft gesetzten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO) vom 31. März 2020, die am 20. April außer Kraft tritt.

Die öffentliche Abfallentsorgung
Gegenwärtig setzt der ZAOE alles daran, die öffentliche Abfallentsorgung von Rest-, Bio- und Sperrabfall sowie Papier und Kartonagen sicherzustellen. Die Maßnahmen des ZAOE zum Schutz vor dem Coronavirus haben keinen Einfluss auf die Sammlung der Abfälle an den Haushalten.
Regelmäßig finden Absprachen mit den vom ZAOE beauftragten Entsorgern statt, um auf sich ändernde Situationen kurzfristig reagieren zu können. Die Umladestationen in Gröbern [Mei], Groptitz [RG], Kleincotta [SäS] und Freital [Wk] sind ausschließlich für die öffentliche Abfallentsorgung in Betrieb. Dort werden u. a. die Restabfälle und sperrigen Abfällen aus den Regionen umgeschlagen und zur thermischen Behandlung in die MVA Leuna und MVA Zorbau bzw. zu den Sperrmüllaufbereitungsanlagen transportiert.

Sperrmüllentsorgung
Die Beschränkungen auf den Wertstoffhöfen und in der Geschäftsstelle haben nur geringe Auswirkungen auf die Sperrmüllentsorgung. Dieser kann weiterhin mittels Bestellkarte oder auch auf elektronischem Weg zur Abholung bestellt werden. Jeder Kunde muss den zur Abholung angemeldeten Sperrmüll an der Straße selbst bereitstellen. Dabei ist darauf zu achten, dass für das Entsorgungsfahrzeug ein ausreichend breiter Anfahrtsweg bleibt. Die Gegenstände sind nicht auf Grünanlagen, zwischen Abfall- oder Wertstoffbehältern, auf Privatwegen oder Garagenhöfen abzulagern. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist aber der Vollservice (z. B. Abholung aus der Wohnung, dem Keller, vom Boden usw.) bis auf weiteres eingestellt.

Verpackungsentsorgung
Die im Verbandsgebiet ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Viruserkrankung COVID-19 haben auch Wirkungen auf die Entsorgung von Verpackungsabfällen. Die im Auftrag der Systembetreiber im Verbandsgebiet tätigen Entsorgungsunternehmen haben auf Anfrage des ZAOE bestätigt, die Abholung der gelben Säcke bzw. die Entleerung der gelben Tonnen sicherstellen zu können. Durch die Schließung von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen fallen zahlreiche Ausgabestellen für die "Gelben Säcke" weg. Die Geschäftsstelle des ZAOE bleibt aber als solche bestehen. Angesichts der angespannten Situation stellt der ZAOE in geeigneter Weise gelbe Säcke zur Entnahme für die Bürger bereit. Die beauftragten Entsorgungsunternehmen haben uns zugesichert, weiterhin Rollen an die noch offenen Ausgabestellen auszuliefern. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben in öffentlichen Einrichtungen ebenfalls Ausgabestellen eingerichtet.
Wenn es dennoch einmal an gelben Säcken mangelt, können die BürgerInnen aber auch transparente Abfallsäcke verwenden. Diese werden (ohne Verunreinigungen wie Spielzeug oder andere Gegenstände aus Kunststoff) von den Entsorgungsunternehmen ebenfalls mitgenommen. Alle anderen, farbigen Säcke, wo eine Inhaltskontrolle nicht möglich ist, werden liegengelassen.

Wie weiter?
Wir bitten die BürgerInnen um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen. Dies betrifft vor allem die Schließung der Wertstoffhöfe. Mit der Schließung wurde u. a. das Ziel verfolgt, den Schutz unserer MitarbeiterInnen und auch der Kunden zu gewährleisten. Teile der Wertstoffhöfe bzw. Bereiche der Umladestationen sind zudem für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Abfallentsorgung an den Grundstücken unerlässlich.
Aus der Sicht des ZAOE ist die Schließung der Wertstoffhöfe zumutbar, da dort nur Abfälle abgegeben werden, die auf dem Grundstück auch kurzzeitig zwischengelagert werden können. Dies gilt in erster Linie für Grünschnitt. Grünschnitt kann über die Biotonne entsorgt werden. Alternativ bietet sich die Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück an, die insbesondere bei den Kleingartenvereinen sogar vorgeschrieben ist. Darüber hinaus besteht auch immer die Möglichkeit, einen Container eines privaten Entsorgers zu bestellen.
Sperrmüll und große Elektroaltgeräte holt der ZAOE zudem weiterhin auf Bestellung vom Grundstück ab.
Mit der am 1. April 2020 in Kraft getretenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wurde das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne driftigen Grund verboten. In einer abschließenden Aufzählung der driftigen Gründe wird an keiner Stelle die Entsorgung von Abfällen auf Wertstoffhöfen als solcher benannt.
Einer Öffnung der Wertstoffhöfe muss aus Sicht des ZAOE eine Lockerung der Beschränkungen durch den Freistaat Sachsen vorausgehen. Am 15. April werden sich die Länder dazu verständigen.
Die Minimierung der Kontakte untereinander wird definitiv noch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen müssen, um einen erneuten Anstieg der Infektionen zu vermeiden.
Daran werden sich auch die weiteren Maßnahmen des ZAOE orientieren. Diese können sich u. a. in der Beschränkung der Öffnungszeiten, der Beschränkung der Annahme auf einzelne Abfallarten, der Regulierung der Betretung (z. B. Personenanzahl, der Abstandsregelungen) oder im Tragen eines Gesichtsschutzes wiederspiegeln.

Geschäftsstelle des ZAOE
Telefon: +49 351 40404-50, E-Mail: , Internet: www.zaoe.de