Petition zum Erhalt der denkmalgeschützten Einfriedung Ehem. Gärtnerei Hohenhaus
© Stadtverwaltung Radebeul
Die Petition trägt das Datum 8.10.2019 und erreichte den zuständigen Ersten Bürgermeister
mit dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bau am 11.10.2019. Ein Bescheid ist
gemäß § 12 SächsGemO innerhalb von 6 Wochen zu erteilen; ggf. ist eine
Zwischennachricht zu geben.
Die Petition richtet sich auf die Erhaltung einer in Privatbesitz stehenden und als
Beschluss:
Die Petition soll bei einer künftigen Beschlussfassung Berücksichtigung finden.
Eine vorweggenommene inhaltliche Entscheidung ist damit nicht verbunden.
Beratungsfolge:
- 18.12.2019 - SR - Entscheidung
Anlagen