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Altkötzschenbroda

Erwerb der sogenannten Himmelsleiter - Flurstücke 1627 und 1628 der Gemarkung Naundorf


Das Flurstück 1627 der Gemarkung Naundorf ist mit seiner geografischen Fläche die soge-
nannte Himmelsleiter, die den Auerweg mit dem Knollenweg und weiter mit der Mittleren
Bergstraße verbindet. Am nördlichen Ende der Treppenanlage befindet sich eine Hochebe-
ne, die zukünftig wieder als Aussichtsplattform hergerichtet werden soll. Von hier verläuft
dann ein Weg um das Schloss Wettinshöhe.
Die Treppe und auch der Weg sind öffentlich gewidmete Verkehrsflächen. Das Flurstück
1628 der Gemarkung Naundorf ist ein schmaler Streifen entlang der Treppe, der mit wild
wachsendem Gehölz bestückt ist. Um die Treppe ordnungsgemäß bewirtschaften zu kön-
nen, ist ein regelmäßiger Verschnitt dieser Hölzer erforderlich. Daher ist das Flurstück 1628
untrennbar für die Bewirtschaftung des Flurstücks 1627 notwendig.
Beide Flurstücke befinden sich in Privateigentum. Der bisherige Eigentümer hat einen Ver-
kauf an die Stadt abgelehnt. Nun wurde das Schloss Wettinshöhe samt der dazugehörigen,
umliegenden Flächen versteigert. Mit den neuen Eigentümern konnte ein positiver Verhand-
lungsabschluss erreicht werden, so dass ein Ankauf der beiden Flurstücke jetzt möglich ist.
Aufgrund der öffentlichen Widmung ist die Stadt bereits verkehrssicherungspflichtig. Größere
Investitionen sind aber nur für den Eigentümer möglich. Daher blieb eine umfangreiche Sa-
nierung der Treppenanlage und der dazugehörenden Mauer bisher aus. Um grundhaft inves-
tieren zu können, ist der Erwerb notwendig. Außerdem ist die Stadt als Straßenbaulastträger
angehalten, öffentlich gewidmete Verkehrsflächen zu erwerben, § 13 Abs. 1 SächsStrG.
Der Kaufpreis ist mit 880 € verschwindend gering. Allerdings werden bei einer Sanierung der
Treppenanlage größere Investitionskosten zur Verfügung stehen müssen. Eine grobe Kos-
tenermittlung aus dem Jahr 2009 kam auf 125.000,00 €. Es ist davon auszugehen, dass bei
einer Aktualisierung dieser Kostenermittlung, höhere Gesamtkosten zu erwarten sind. Eine
zeitliche Einordnung für die Sanierung der Treppenanlage ist derzeit noch nicht erfolgt.
Es bietet sich jetzt aber die Möglichkeit, die beiden Flurstücke zu erwerben und in Zukunft
ein weiteres Highlight des städtischen Wanderwegenetzes inklusive einer kleinen Aussichts-
plattform zu schaffen.
*
Unter Abstellung allein auf den Grundstückserwerb würde sich nach der Hauptsatzung eine
Zuständigkeit der hauptamtlichen Verwaltung ergeben. Da in diesem Falle mit dem Erwerb
jedoch Folgekosten in nicht unerheblicher Größenordnung verbunden sind, wurde hier den-
noch eine Stadtratsbefassung für geboten erachtet.


Beschluss:


Der Stadtrat beschließt als weiteren Beitrag der Stadt für die nachhaltige Sicherung und den
Erhalt der stadtbildprägenden Weinkulturlandschaft den Erwerb der Flurstücke 1627 und
1628 der Gemarkung Naundorf (Lageplan als Anlage) mit einer Gesamtfläche von 880 m²
zu einem Kaufpreis von 880,00 EUR von der Firma Vicus Real Estate Leipzig 32 GmbH mit
Sitz in Leipzig (als zukünftige Eigentümerin).
Zugleich nimmt der Stadtrat zustimmend zur Kenntnis, dass damit
- einerseits auch für den westlichen Teil der Radebeuler Weinkulturlandschaft die ei-
gentumsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sicherung und Revitalsierung eines
wesentlichen historischen Weinwanderweges nebst Aussicht geschaffen werden,
- andererseits jedoch zukünftig neben den Kosten des laufenden Unterhalts auch Kos-
ten für eine Grundsanierung in niedriger sechsstelliger Höhe erforderlich sein wer-
den.




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Beratungsfolge:

    SR 92/20-19/24
  • 16.12.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen