Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Zustimmung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Beteilgungsgesellschaft der Stadt Radebeul mbH


Im Zuge der Corona-Pandemie stellte sich eine Regelungslücke in den Gesellschaftsverträ-
gen der städtischen Gesellschaften heraus. Diese betraf die Sitzungsform von Gesellschaf-
terversammlungen und Aufsichtsratssitzungen. Diese waren gemäß den Gesellschaftsverträ-
gen nur als Präsenzsitzung zulässig. Aufgrund der Inflexibilität und dem Risiko, dass gar kei-
ne Sitzungen abgehalten und damit keine rechtssicheren Beschlüsse gefasst werden kön-
nen, sollten alle Gesellschaftsverträge so angepasst werden, dass Sitzungen zukünftig in

Inhalt

Beschluss:



Der Stadtrat stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft
der Stadt Radebeul mbH (kurz: BGR) (Anlage 1) zu und beauftragt den Oberbürgermeister,
diesen in der Gesellschafterversammlung entsprechend zu beschließen.

Zudem weist der Stadtrat den Oberbürgermeister an, dafür Sorge zu tragen, dass die in die
Neufassung eingeflossenen Änderungen grundsätzlich in analoger Weise in den Gesell-
schaftsverträgen der anderen Gesellschaften des „Konzerns Stadt“ nachvollzogen werden.




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Beratungsfolge:

    SR 25/23-19/24
  • 21.06.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen

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