Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen



Die seit mehr als einem Jahr andauernde Pandemiesituation hat insbesondere auch für die
Radebeuler Hoteliers, Gastronomen und Einzelhändler zu hohen, teilweise existenzbedrohen-
den Umsatzausfällen geführt.
Um die betroffenen Unternehmen beim Neustart unbürokratisch und wirksam zu unterstützen,
sollen analog dem Vorjahr die Sondernutzungsgebühren für die Tisch- und Stuhlaufstellung
sowie die Präsentation von Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum vor dem eigenen
Gewerbebetrieb befristet erlassen werden.
Die Regelung wurde dabei so allgemein gefasst, dass sie für alle auf behördlicher Anordnung
basierenden Schließungen zutrifft und der Erlass der Sondernutzungsgebühren für das von

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die als Anlage beigefügte dritte
Satzung zur Änderung der Sondernutzungs-Gebührensatzung der Großen Kreisstadt Rade-
beul.




Zurück

Beratungsfolge:

    SR 29/21-19/24
  • 21.04.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen