Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Antrag von 8 Stadtratsmitgliedern: Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 96 Sachsenstraße


In diesem Bereich wechselten atypisch bebaute Grundstücke den Besitzer. Um bei der zu
erwartenden Neubebauung die hier schwierigen Straßenverhältnisse der auch vom
Busverkehr belegten Straße zu ordnen, ggf. eine Durchbindung der Grünen Straße für einen
reibungslosen Ver- und Entsorgungsbetrieb zu erreichen und das Ortsbild der Oberlößnitz
vor weiterem Ungemach zu bewahren, muss die Stadt Radebeul ihre Planungshoheit
wahrnehmen.

Stellungnahme der hauptamtlichen Verwaltung:
Der Antrag ist zulässig, jedoch unbegründet.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht kein Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen. Die
Gemeinde hat einen Bauleitplan nur aufzustellen, wenn es für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Das betreffende Gebiet liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34
BauGB und weist nur noch vereinzelte, klassische Baulücken auf. Vorhaben sind nur dann

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 96 mit der Bezeichnung
„Sachsenstraße“. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch Augustusweg im Norden,
Fichtestraße im Osten, Sachsenstraße im Süden und August-Bebel-Straße im Westen.
Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000 (Anlage 2).

Planungsziel ist die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild baukulturell
zu erhalten und zu entwickeln.


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Beratungsfolge:

    SR 04/20-19/24
  • 20.05.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen