Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Stand Abrechnung der Erhebung von Abwasserbeiträgen zum 31.12.2021


Seit dem Jahre 2005 erhebt die Stadt auf der Grundlage des Sächsischen
Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sowie der entsprechenden städtischen
Abwasserbeitragssatzung Abwasserbeiträge von den an die zentrale öffentliche

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt auf der Grundlage der
Verfahrensfestlegung in Ziffer 6 des Stadtratsbeschlusses SR 39/11-09/14 vom 20.07.2011
wie folgt:
- Der auf den 31.12.2021 fortgeschriebene Erhebungs- und zweckgerechte
Verwendungsstand der Abwasserbeiträge gemäß der Anlagen 1 und 2 wird
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die angesammelten Mittel aus der Erhebung von Abwasserbeiträgen setzen sich aus der
Rücklage „Abwasserbeiträge“ i.H.v. 273.935,96 EUR und aus anteiligen Mitteln der
schrittweisen Rückführung der Kapitalumlage des Abwasserzweckverbandes
Gemeinschaftskläranlage Meißen, nämlich jenem Anteil der ursprünglich aus
Abwasserbeiträgen finanziert wurde, i.H.v. 632.916,17 EUR zusammen.




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Beratungsfolge:

    SR 57/22-19/24
  • 14.12.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen