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Altkötzschenbroda

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 sowie Kenntnisnahme des Berichtes der örtlichen Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes


Gemäß § 88 SächsGemO i.V.m. den §§ 47 - 54 SächsKomHVO wurde der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2018 entsprechend den Rechtsvorschriften aufgestellt.

Nach § 88 SächsGemO besteht der Jahresabschluss aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung und
3. der Vermögensrechnung.
Weiterhin ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechen-
schaftsbericht zu erläutern sowie mindestens mit den gesetzlich geregelten Anlagen zu er-
gänzen. Der Jahresabschluss mit all seinen Bestandteilen ist in Anlage 1 enthalten.

Am 19.07.2019 wurde die Vollständigkeitserklärung durch den Oberbürgermeister unter-
zeichnet und am 24.07.2019 wurde der endgültige Jahresabschluss einschließlich des An-
hangs mit allen Anlagen und dem Rechenschaftsbericht dem Rechnungsprüfungsamt zur
örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO übergeben.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 104 SächsGemO eine Pflichtaufga-
be des Rechnungsprüfungsamtes. Die Detailprüfungen der örtlichen Prüfung erfolgten im
Zeitraum vom Mai 2019 bis September 2019 mit Unterbrechungen. Es wurde ein uneinge-
schränkter Prüfvermerk erteilt.


Beschluss:



Der Stadtrat stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß Anlage 1
fest und nimmt den Bericht der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zur
Kenntnis.

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Beratungsfolge:

    SR 29/19-19/24
  • 18.12.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen