Annahme von Spenden
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Die in der Sammelliste aufgeführten Spender übermitteln Spenden für den jeweils
angegebenen Zweck.
Beschluss:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme der in der
Anlage aufgeführten Spenden.
Beratungsfolge:
- 04.09.2019 - VFA - Entscheidung
Anlagen