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Große Kreisstadt Radebeul - Radverkehrskonzept 2022



Am 29.08.2018 hat der Stadtrat mit Beschluss SR 50/18-14/19 den fortgeschriebenen
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) gebilligt. Dieser empfiehlt die Erarbeitung eines separaten
Radverkehrskonzeptes aufgrund der spezifischen und detaillierten Anforderungen an ein
solches Konzept.

Das Radverkehrskonzept hat zum Ziel, die Fahrradnutzung im Stadtgebiet zu erhöhen, ein
Radverkehrsnetz zu entwickeln und für die Anforderungen der Zukunft zu ertüchtigen sowie
die Verkehrssicherheit für den Radfahrer zu erhöhen. Es ist eine Grundlage für zukünftige
Entscheidungen von Politik und Verwaltung und soll in Gleichberechtigung aller
Verkehrsteilnehmer ein gesamtstädtisches und vernetztes Herangehen ermöglichen.


Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die
Radverkehrskonzeption 2022 vom Fachingenieurbüro Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV-
Alrutz GbR) in der Fassung von Mai 2022 als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung und
gemeinsames Leitpapier für Verwaltung und Kommunalpolitik. Die Radverkehrskonzeption
2022 besteht aus dem Bericht (Anlage 1) und dem Anlagenband (Anlage 2).

Die Radverkehrskonzeption ist informelles Konzept und ersetzt keine (Bau-) Beschlüsse
über einzelne Maßnahmen.

Ergänzung nach Vorberatung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerschaft zeitnah über
die Inhalte des Radverkehrskonzeptes zu informieren.




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Beratungsfolge:

    SR 45/22-19/24
  • 21.09.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen