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Erhöhung des kommunalen Eigenanteils zur Finanzierung des Vorhabens Nach der Schiffsmühle - Planpaket 2



Seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
wurde im Juli 2021 eine neue Förderstrategie erarbeitet, die unter den aktuell gegebenen
Voraussetzungen eine bestmögliche Förderung für Straßenbaumaßnahmen in Sachsen er-
möglichen soll. Dabei wurden im Kern die Höchstfördersätze der zuwendungsfähigen Kosten
zu Maßnahmen radikal reduziert.

Von diesen neuen Höchstfördersätzen bei Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger (RL KStB) ist auch unsere Stadt mit dem Planpaket 2 des Vorhabens Nach der
Schiffsmühle betroffen. Entgegen der bisherigen Zuwendungshöhe von bis zu 80% der zu-
wendungsfähigen Kosten wurde uns eine mögliche Zuwendung in Höhe eines Fördersatzes
von nur noch 50% seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) mitgeteilt.
Damit hätten wir ca. 750 T€ zusätzliche Eigenmittel seitens unserer Stadt aufzubringen.

Das Bemühen der für uns zuständigen Außenstelle Meißen des LASuV bei der Zentrale des
LASuV mit der Erläuterung zur Bedeutung und dem Zusammenhang mit der Eisenbahnkreu-
zungsmaßnahme Nach der Schiffsmühle Planpaket 1 führte leider zu keiner Klärung einer
Änderung des Fördersatzes in unserem Sinne.

Seitens der hauptamtlichen Verwaltung wurde mit dem Schreiben vom 24. August 2021 an
das SMWA die Bedeutung der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit beiden Planpaketen und
auf den direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben des Freistaates Sachsen, dem Neubau
der Staatsstraße S 84n hingewiesen und der Antrag auf eine aus unserer Sicht damit mögli-
che Zuwendungshöhe von 70% gestellt (Gemeinschaftsaufgabe mit der staatlichen Straßen-
bauverwaltung).
Diesem Anliegen wurde auf Grund der regionalen Bedeutung des Vorhabens mit Schreiben
des Staatssekretärs im SMWA vom 28. September 2021 entsprochen (Anlage). Unserer
Stadt liegt nunmehr eine Zusage über einen Fördersatz in Höhe von 70% vor (anstatt ur-
sprünglich 80 %).
Damit reduziert sich der zu erbringende erhöhte kommunale Eigenanteil von 30 % auf 10 %.

Grundlage eines Zuwendungsbescheides seitens des LASuV ist die Bestätigung der zusätz-
lich erforderlichen kommunalen Eigenmittel durch die Stadt Radebeul, die bislang nicht in der
Mittelfristplanung des Haushaltsplans 2021 etatisiert sind.

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Erhöhung des finanziellen Eigenanteils aufgrund der
landesweiten Reduzierung der Fördersätze bei der RL KStB zu, im konkreten Fall in Höhe
von 10% der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens.
Die Erhöhung wird in der Mittelfristplanung aus der laufenden Liquidität in 2024 gedeckt und
wird mit der Haushaltsplanung für 2022 planmäßig veranschlagt.




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Beratungsfolge:

    SR 62/21-19/24
  • 24.11.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen