Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung


Die Änderungssatzung hat allein die Anpassung der Zahl der Mitglieder der beschließenden
Ausschüsse im Zuge der Konstituierung des Stadtrates der Wahlperiode 2024-2029 zum
Inhalt.
Die Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Fassung können dem Änderungsmodus
(Anlage 2) entnommen werden.


Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Elfte Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung.




Zurück

Beratungsfolge:

    SR 04/24-24/29
  • 28.08.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen