Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Rahmenkonzept Notstromversorgung / Evakuierung / Bevölkerungsinformation zur Bewältigung außergewöhnlicher Ereignisse



Mit der Informationsvorlage InfoSR 13/22-19/24 „Verwaltungsstab zur Bewältigung außerge-
wöhnlicher Ereignisse und Mitwirkung im Katastrophenschutz“ wurde der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Radebeul am 23.11.2022 über die konzeptionellen Themenschwerpunkte des Kri-
senstabes unterrichtet.
Der Großen Kreisstadt Radebeul obliegen die allgemeine Gefahrenabwehr nach dem Sächsi-
schen Polizeibehördengesetz sowie der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistungen
durch die Feuerwehr im Stadtgebiet nach Sächsischem Brand- und Katastrophenschutzge-
setz. Dabei sind Gemeinden zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet, soweit die Er-
füllung dringender eigener Aufgaben dadurch nicht ernstlich gefährdet wird.
Zur Bewältigung außergewöhnlicher Ereignisse, einer besonderen Gefahren- oder Schadens-
lage und zur Mitwirkung in einem eingetretenen Katastrophenfall ist in der Großen Kreisstadt
Radebeul seit Jahren eine besondere Führungseinrichtung (Krisenstab) etabliert. Das gemein-
same und koordinierte Handeln des Krisenstabes soll zum wesentlichen Erfolg notwendiger
Abwehrmaßnahmen beitragen. Aufgabe und Zweck ist es, unter den eventuell zeitkritischen
Bedingungen eines Ereignisses, umfassende verwaltungstypische Entscheidungen schnell,
ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen, zu berücksichtigenden Gesichtspunkte
zu treffen. Administrativ-organisatorische Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die von einer
Verwaltung aufgrund rechtlicher Vorgaben, finanzieller Zuständigkeiten und politischer Ver-
antwortung zu treffen sind.
Essentielle Bausteine einer solchen Krisenbewältigung sind eine funktionierende Notstrom-
versorgung neuralgischer Objekte, das Bereitstellen geeigneter Evakuierungsobjekte sowie
die Bevölkerungsinformation. In den Anlagen 1 bis 3 dieser Beschlussvorlage sind die bisher
vorhandenen Strukturen dieser Bausteine näher beschrieben sowie weitere noch offene, aber
notwendige Schritte für die Erstellung und Umsetzung eines Gesamtkonzeptes zur Bewälti-
gung einer eingetretenen Lage, dargestellt.


Beschluss:


1.) Der Stadtrat beschließt das „Rahmenkonzept Notstromversorgung / Evakuierung / Bevöl-
kerungsinformation“ bestehend aus den Anlagen 1 bis 3 als weiteren Baustein zur Bewälti-
gung außergewöhnlicher Ereignisse.
2.) Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit der schrittweisen Umsetzung des
Rahmenkonzeptes entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.




Zurück

Beratungsfolge:

    SR 15/24-19/24
  • 22.05.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen