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Billigungs- und Auslagebeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 Wasapark



Bisheriger (beschlussseitiger) Verfahrensablauf:

- 15.03.2017 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 91 „Riesestraße“
(SR 13/17-14/19)

- 23.08.2017 Veränderungssperre (SR 58/17-14/19) - für zwei Jahre

- 28.11.2018 Beschluss zum städtebaulichen Rahmenplan „Wasapark-Areal“
(SR 68/18-14/19) - lt. Beschluss Grundlage für die Erarbeitung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschl. 16.000 qm Hauptnutz-/Wohnfläche)

- 20.03.2019 Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 71 „Wasapark“ (SR 25/19-14/19) - mit Kenntnisnahme der frühz. Beteiligung

- 09.05.2019-12.06.2019 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

- 28.08.2019 Verlängerung der Veränderungssperre (SR 11/19-19/24) - um ein Jahr

- 26.11.2019 Bürgerversammlung zum Vorhaben mit Erläuterung der Planinhalte im
Wasapark

- 04.02.2020 Info zu Verfahrensstand und Auswertung frühzeitige Beteiligung
(InfoSEA 01/20-19/24)

- 09.06.2020 Antrag Bürgerforum/Grüne/SPD (SR 41/20-19/24) - ruhend gestellt

- 30.06.2020 Definition von Eckwerten im SEA für das weitere Verfahren -
Übermittlung durch Verwaltung an Eigentümer

- 15.07.2020 Aufhebungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 91 „Riesestraße“ (SR 52/20-
19/24) – damit Beendigung der Veränderungssperre

- 15.07.2020 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 „Wasastraße“ (SR
55/20-19/24) – Rückkehr zum rechtlichen Bestandsschutz / keine Abrissforderungen

- 29.09.2020 SEA für Fortgang des Verfahrens auf Basis des Vorhabenplans - um
Beendigung seitens Eigentümer ggf. noch abwenden zu können

- 01.12.2020 Vorstellung der Weiterentwicklung in der Gebäudearchitektur als
möglicher Baustein der formellen Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung


Begründung für den jetzigen Verfahrensschritt:

Die Stadt hatte mit ihrem kommunalen Bebauungsplan die Grundlage für die Entwicklung
des Wasapark-Areals gelegt. Der dazu vom Stadtrat einstimmig beschlossene
städtebauliche Rahmenplan bildete die konzeptionelle und gestalterische Basis, der vom
Vorhabenträger einzuhalten war. Auf diese Basis hat der Vorhabenträger vertraut und wurde
dem Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhabenplan)
seitens des Stadtrates wiederum einstimmig stattgegeben.

Im Ergebnis der gleichzeitig freigegebenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden 35
Anregungen seitens der Bürgerschaft vorgetragen.

Beschluss:


1. Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 71 „Wasapark“, in der Fassung vom 16.03.2021, bestehend aus:
Teil A – Planzeichnung
Teil B – Textliche Festsetzungen
Teil C – Vorhabenplan
Teil D – Erschließungsplan
Teil E - Begründung.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass vom Vorhabenträger ein
Grünordnungsplan, ein Artenschutzfachbeitrag, ein Bodengrundgutachten, ein
Schallschutzgutachten und die Auswertung der frühzeitigen Behörden- und
Bürgerbeteiligung vorgelegt wurde und als Anlagen dieser Vorlage beigefügt sind.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfs in
der Fassung vom 16.03.2021, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und nimmt zur Kenntnis, dass auf
dieser Grundlage die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 erfolgt.


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Beratungsfolge:

    SEA 02/21-19/24
  • 30.03.2021 - SEA - Entscheidung

Anlagen