Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 Wasastraße


Nach Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Riesestraße“ kann das Plangebiet nach § 34
BauGB straßenbegleitend verdichtet werden. Die derzeitigen Stellplatzflächen an der
Pestalozzistraße, die dem Bürokomplex „Wasapark“ zugeordnet sind, könnten somit bebaut
werden. Durch den möglichen Wegfall der Stellplätze und einer weiteren Verdichtung entsteht
ein städtebaulicher Konflikt und somit auch Handlungsbedarf für die Stadt.
Die Stadt beabsichtigt eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung des
Stellplatzbedarfes und gesunder Wohnverhältnisse sowie die Begrenzung des
Versiegelungsgrades.

Für die städtebaulich geordnete Entwicklung ist ein Abriss bzw. Rückbau des

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wasastraße“.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Geltungsbereich beinhaltet gemäß Anlage 1 die Flurstücke 489, 495/c, 495/d, 495/e,
496/1, 496/6, 496/7, 496/8 und 650/1 der Gemarkung Serkowitz sowie die Flurstücke 582/1,
582/2, 583, 583/a, 584, 585/1, 586/1, 586/2, 587/1, 587/2, 587/b, 588, 588/a, 588/e, 589 und
Teile des Flurstückes 1042/2 der Gemarkung Radebeul.
Das Planungsziel besteht in der Entwicklung eines Wohngebietes unter Berücksichtigung
des Stellplatzbedarfes und gesunder Wohnverhältnisse.




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Beratungsfolge:

    SR 55/20-19/24
  • 15.07.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen